@@ -424,10 +424,11 @@ \subsection*{Wer kann helfen?}
\subsection*{Weitere Infos zu den universitären Anlaufstellen}
\subsubsection*{Die Frauenbeauftragten}
An der LMU gibt es, gemäß dem BayHIG, eine Universitätsfrauenbeauftragte und fakultäre Frauenbeauftragte, sowie Vertretungen dieser.
Ihre Aufgabe ist es (rechtlich gesehen) auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende zu achten.
In der Realität kann man sich aber auch als nicht-weibliche Person an die Frauenbeauftragten wenden.
Neben der oben genannten Funktion als Beratungsstellen gibt es noch weitere Programme, welche von den Frauenbeauftragten organisiert werden.
An der LMU gibt es, gemäß dem BayHIG, eine Universitätsfrauenbeauftragte und fakultäre Frauenbeauftragte sowie Vertretungen dieser.
Ihre Aufgabe ist es auf die Vermeidung von Nachteilen für Wissenschaftlerinnen, Künstlerinnen, weibliche Lehrpersonen und Studierende zu achten.
Die Frauenbeauftragte ist offiziell nur für weibliche Studierende zuständig.
Dennoch ist die Frauenbeauftragte der Fakultät auch für alle anderen Studierenden in Fällen von sexueller Belästigung die beste erste Anlaufstelle, solange die Zuständigkeiten an der LMU noch nicht geklärt sind.\\
Neben der oben genannten Funktion als Beratungsstelle gibt es noch weitere Programme, welche von den Frauenbeauftragten organisiert werden.
Zu diesen zählen z.B. das LMU-PLUS Programm, an welchem alle Studis teilnehmen können und in welchem Studierende Praxisqualifikationen und Gender- und Diversitykompetenz erwerben.
Auch das tandemPLUS Mentoring, ein Mentoringprogramm für Studierende mit Familien- oder Pflegeverantwortung und ihre Kommilitonika, wird von den Frauenbeauftragten veranstaltet.